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   VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16 SN   

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VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16 SN (https://dejure.org/2018,36190)
VG Schwerin, Entscheidung vom 26.10.2018 - 2 A 1766/16 SN (https://dejure.org/2018,36190)
VG Schwerin, Entscheidung vom 26. Oktober 2018 - 2 A 1766/16 SN (https://dejure.org/2018,36190)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16
    Die Gemeinde muss bereits positive Vorstellungen über den Inhalt des Bebauungsplans entwickelt haben, so dass diese nicht noch offen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 - BRS 67 Nr. 11).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Gemeinde zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03, BRS 67 Nr. 11; Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 ZfBR 2008, 71).

    Dabei dürfen die Anforderungen an die Konkretisierung im Interesse eines effektiven Schutzes der gemeindlichen Planungshoheit nicht überspannt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 - BRS 67 Nr. 11).

    Das Konkretisierungserfordernis wird erst durch Planungen verletzt, deren Inhalt noch in keiner Weise abzusehen ist und die damit noch alles offenlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03 - BRS 67 Nr. 11).

  • BVerwG, 10.10.2007 - 4 BN 36.07

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

    Auszug aus VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Gemeinde zumindest Vorstellungen über die Art der baulichen Nutzung besitzt, sei es, dass sie einen bestimmten Baugebietstyp, sei es, dass sie nach den Vorschriften des § 9 Abs. 1 BauGB festsetzbare Nutzungen ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 16.03, BRS 67 Nr. 11; Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 ZfBR 2008, 71).

    Nicht verlangt werden kann daher, dass Art und Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung bereits detailliert dargelegt werden können, also ein konkretes und ausgewogenes Planungskonzept vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13.03 - NVwZ 2004, 984; Beschluss vom 10. Oktober 2007 - 4 BN 36.07 - ZfBR 2008, 71).

  • VG Schwerin, 16.08.2018 - 2 A 3543/17

    Nutzungsänderung von zu Dauer-Wohnzwecken errichteten Räumlichkeiten zu

    Auszug aus VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16
    Das folgt daraus, dass § 13a BauNVO auf unbeplante faktische Baugebiete - anders als in Bezug auf vor seinem Inkrafttreten erlassene und bisher diesbezüglich nicht geänderte Bebauungspläne, für die die neue Vorschrift nicht rückwirkend gilt (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 16. August 2018 - 2 A 3543/17 SN - juris) - aufgrund des Charakters von § 34 Abs. 2 BauGB als dynamischer Verweisung anwendbar ist (vgl. auch Hahn, DÖV 2018, 396 ff.).
  • VG Greifswald, 19.10.2017 - 5 A 243/15

    Erteilung einer Baugenehmigung; Sicherung der bauplanungsrechtlichen Erschließung

    Auszug aus VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16
    Die Stichstraße dient darüber hinaus auch dem Zugang zu dem wohn- und gewerblich genutzten Gebäude auf dem angrenzenden Flurstück 155/10 (vgl. auch VG Greifswald, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 5 A 243/15 HGW - juris Rn. 33).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.2016 - 1 LB 14/13

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Bebauung eines Grundstücks mit einem Gebäude

    Auszug aus VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16
    Auch stellen Garagen grundsätzlich keine Bebauung dar, die Relevanz für die Frage nach dem Bebauungszusammenhang haben kann (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 3. November 2016 -1 LB 14/13 - BeckRS 2016, 116568).
  • VG München, 21.11.2016 - M 8 K 15.2980

    Außenbereichsinsel im Innenbereich

    Auszug aus VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16
    Mit den Begriffen "Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit" soll eine gewisse - trotz vorhandener Lücken - bestehende räumliche Verklammerung gekennzeichnet und damit zum Ausdruck gebracht werden, dass das unbebaute Grundstück gleichsam "gedanklich übersprungen" werden kann, weil es ein verbindendes Element in Gestalt der Verkehrsanschauung gibt, die das unbebaute Grundstück als eine sich zur Bebauung anbietende Lücke erscheinen lässt (vgl. VG München, Urteil vom 21. November 2016 - M 8 K 15.2980 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2014 - 3 S 1673/12

    Gemeinsame Abstimmung über Aufstellung eines Bebauungsplans und Erlass einer

    Auszug aus VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16
    Dass der Abstand der parallel zur H.-Allee in Höhe des Vorhabengrundstücks vorhandenen Bebauung zwischen der Residenz "F." und dem Mehrfamilienhaus J.-Platz 1 ca. 135 m beträgt, schließt daher die Annahme eines Bebauungszusammenhangs nicht aus (vgl. für den Fall einer Frontlänge von 130 m BVerwG, Urteil vom 14. November 1991- 4 C 1.91 - NVwZ-RR 1992, 227; vgl. auch Rieger, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 34 Rn. 16 mit Hinweis auf VGH Mannheim, Urteil vom 5.8.2014 - 3 S 1673/12 - NVwZ-RR 2014, 931).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16
    Dass der Abstand der parallel zur H.-Allee in Höhe des Vorhabengrundstücks vorhandenen Bebauung zwischen der Residenz "F." und dem Mehrfamilienhaus J.-Platz 1 ca. 135 m beträgt, schließt daher die Annahme eines Bebauungszusammenhangs nicht aus (vgl. für den Fall einer Frontlänge von 130 m BVerwG, Urteil vom 14. November 1991- 4 C 1.91 - NVwZ-RR 1992, 227; vgl. auch Rieger, in: Schrödter, BauGB, 8. Aufl. 2015, § 34 Rn. 16 mit Hinweis auf VGH Mannheim, Urteil vom 5.8.2014 - 3 S 1673/12 - NVwZ-RR 2014, 931).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16
    Allein entscheidend ist, ob die vorhandene Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2008, aaO.; Urteil vom 22. Juni 1990 - 4 C 6.87 -, BRS 50 Nr. 84).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2000 - A 1 S 85/99
    Auszug aus VG Schwerin, 26.10.2018 - 2 A 1766/16
    Die tatsächliche Verlängerung des Stichwegs durch das Flurstück 155/2 mit der Eröffnung dieses Zu- und Abfahrtsverkehrs, der in erster Linie zwar unmittelbar auf die Nutzer der Garagen bezogen, jedoch mangels Vorhandenseins eines Tores oder sonst einer Absperrung (vgl. dazu OVG Magdeburg, Beschluss vom 12. Januar 2000 - A 1 S 85/99 - LKV 2000, 543, 544) nicht notwendig auf diese beschränkt war, stellt sich damit als ein hinreichender Anhaltspunkt für die Annahme der Eigenschaft des Flurstücks 155/2 als öffentlich dar.
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • VG Schwerin, 06.01.2017 - 2 B 2052/16

    Baurecht: Eilantrag einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für ein Ferienhaus

  • VG Schwerin, 06.07.2016 - 2 B 1196/16

    Ersetzung des Einvernehmens trotz Zurückstellungsantrags

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2001 - 3 L 197/00
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • VG Schwerin, 18.10.2018 - 2 A 1768/16

    Bauvorbescheid für eine ca. 10 m hohe Klein-Windkraftanlage auf einem 12 m hohen

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